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Geschäftsdelegiertenversammlung SP Baselland

21. März 2026 , 13:30 - 16:00

Die Geschäftsdelegiertenversammlung der Kantonalpartei SP Baselland findet jährlich in den ersten vier Monaten des Jahres statt. Die Geschäftsdelegiertenversammlung ist zuständig für:

  • die Genehmigung der Jahresberichte des Präsidiums der Kantonalpartei, der Landratsfraktion und des Parteisekretariates
  • die Abnahme des Berichtes der Rechnungsprüfungskommission und die Genehmigung der Rechnung
  • die Genehmigung des Budgets für das laufende Jahr
  • die Wahl des Präsidiums, der Parteisekretär:innen, der Kantonalkassier:innen, die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung gemäss Art. 27 Abs. 3 lit. g, der 10 Parteiratsvertretung der SP Schweiz, der Delegierten und Ersatzdelegierten Parteitag SP Schweiz und der Schiedskommission (nur in den geraden Jahren)
  • die Wahl von drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern der Rechnungsprüfungskommission (nur in den geraden Jahren)
  • die Revision der Statuten und des Finanzreglements g. die Erhebung ausserordentlicher Beiträge

Antragsberechtigt sind die Gemeinde-Sektionen, die Geschäftsleitung und die Gruppierungen gemäss Art. 4, Abs. 2, lit. a-e der Statuten. Anträge der Sektionen müssen durch die Sektionsversammlung beschlossen werden. Anträge der Gruppierungen unter Art. 4, Abs. 2, lit. a-e müssen an einer offiziellen Versammlung der jeweiligen Gruppierung beschlossen werden; sie sind mindestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung der Geschäftsleitung zuzustellen.