Die geplante Einführung der Individualbesteuerung markiert einen tiefgreifenden Systemwechsel in der Schweizer Steuerpolitik, die schon längst fällig ist. Bis anhin als Heiratsstrafe bekannt, besiegelte man mit der Unterschrift auf dem Standesamt auch massiv höhere Steuern. Künftig sollen Ehepaare steuerlich wie unverheiratete Paare behandelt werden, mit zwei separaten Steuererklärungen und einer Aufteilung von Einkommen und Vermögen nach zivilrechtlichen Verhältnissen. Der Kinderabzug wird bei der direkten Bundessteuer von 6’700 auf 12’000 Franken erhöht. Diese Massnahme ist nötig, weil die Individualbesteuerung insbesondere Ehepaare mit Kindern entlastungsmässig schlechter stellt. Konkret werden mit der Individualbesteuerung 50% der Steuerzahlenden entlastet, für 36% wird sich nichts verändern und ab einem Einkommen von 400’000.-/Jahr wird es eine moderate Erhöhung der Steuern geben.
Die geplanten Tarifanpassungen, tiefere Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen, leicht höhere für sehr hohe Einkommen, sollen die Entlastung gleichmässiger verteilen. Gleichzeitig wird jedoch die Progression bei Zweiverdiener-Ehepaaren mit ähnlichen Einkommen abgeschwächt. Deshalb JA zur gerechten Individualbesteuerung für Ehepaare am 8. März 2026.
Juliana Weber Killer, Landrätin SP