Die Wahldelegiertenversammlung ist zuständig für:
- die Genehmigung der Kandidierendenlisten für den Landrat
- den Beschluss über Listenverbindungen mit anderen Parteien
- die Genehmigung des Wahlprogramms für die kantonalen Wahlen
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Abstimmung vom 8. März 2026
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Sozialdemokratische Bewegung
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