Die Geschäftsdelegiertenversammlung der Kantonalpartei SP Baselland findet jährlich in den ersten vier Monaten des Jahres statt. Die Geschäftsdelegiertenversammlung ist zuständig für:
- die Genehmigung der Jahresberichte des Präsidiums der Kantonalpartei, der Landratsfraktion und des Parteisekretariates
- die Abnahme des Berichtes der Rechnungsprüfungskommission und die Genehmigung der Rechnung
- die Genehmigung des Budgets für das laufende Jahr
- die Wahl des Präsidiums, der Parteisekretär:innen, der Kantonalkassier:innen, die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung gemäss Art. 27 Abs. 3 lit. g, der 10 Parteiratsvertretung der SP Schweiz, der Delegierten und Ersatzdelegierten Parteitag SP Schweiz und der Schiedskommission (nur in den geraden Jahren)
- die Wahl von drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern der Rechnungsprüfungskommission (nur in den geraden Jahren)
- die Revision der Statuten und des Finanzreglements g. die Erhebung ausserordentlicher Beiträge
Antragsberechtigt sind die Gemeinde-Sektionen, die Geschäftsleitung und die Gruppierungen gemäss Art. 4, Abs. 2, lit. a-e der Statuten. Anträge der Sektionen müssen durch die Sektionsversammlung beschlossen werden. Anträge der Gruppierungen unter Art. 4, Abs. 2, lit. a-e müssen an einer offiziellen Versammlung der jeweiligen Gruppierung beschlossen werden; sie sind mindestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung der Geschäftsleitung zuzustellen.
