Nein zum EL-Gesetz Ergänzungsleistungen sichern Menschen ab, die AHV oder IV beziehen und deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Sie greifen, wenn die anrechenbaren Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Neu soll der Vermögensverzehr für Heimbewohnende von 10 auf 20 Prozent verdoppelt werden. Das bedeutet: Das kleine Ersparte von Seniorinnen und Senioren wird doppelt so schnell aufgebraucht. Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, sollen ihr letztes Guthaben schneller verlieren. Das ist unfair und unwürdig.
Fazit – kaum Einsparungen, aber grosse Belastungen für Betroffene. Weniger als drei Millionen Franken pro Jahr würden in die Staatskasse fliessen, also ein verschwindend kleiner Betrag im Verhältnis zum Preis für ältere Menschen. Hinzu kommt: Bereits heute werden ausbezahlte Leistungen nach dem Tod von EL-Beziehenden zurückgefordert. Wird der Vermögensverzehr erhöht, werden zwar weniger Leistungen ausbezahlt, gleichzeitig fallen aber auch die Rückforderungen kleiner aus. Das angebliche Sparpotenzial schmilzt also weiter dahin.
Keine unsozialen Kürzungen bei den Ergänzungsleistungen. Statt Seniorinnen und Senioren zu bestrafen, braucht es Respekt, Sicherheit und Würde im Alter. Darum sagen ich klar Nein zur Teilrevision des EL-Gesetzes.
Juliana Weber Killer, SP Landrätin